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Der hervorgehobene Fachbericht zum Thema A
Der hervorgehobene Fachbericht zum Thema B
Der hervorgehobene Fachbericht zum Thema C
Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter ist seit Jahrzehnten eine verlässliche Größe im Gutachterwesen.
Unsere Mission: Sachverständigen und Fachexperten einen starken Rückhalt zu geben, damit sie sich erfolgreich am Markt etablieren und weiterentwickeln können.
Profitieren Sie von unseren exklusiven Angeboten. Auftragsvermittlungen und EhrenKodex.
Steigern Sie Ihre Kompetenz und Glaubwürdigkeit – mit unserem ausgesuchten Partnernetzwerk (ISO 17024, ISO 9001).
Sie suchen einen qualifizierten Sachverständigen? Unsere Datenbank hilft Ihnen, das passenden Profil zu finden.
Erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit, nutzen Sie unsere Werbe- und Netzwerkvorteile und bauen Sie nachhaltige Kundenbeziehungen auf.
Sachverständiger oder Fachexperte kann jeder werden, der über genügend Fachwissen und Berufserfahrung verfügt.
Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen mit Ihrer Qualifikation offen stehen.
Mit einer Ausbildung zum Sachverständigen eröffnen sich für Fachexperten alle Branchen völlig neue Geschäftsmöglichkeiten. Die Nachfrage nach seriösen und ausgebildeten Sachverständigen steigt ständig – ein zukunftssicherer Markt für Experten.
Neue Experten, die unser Netzwerk bereichern, Kompetenz, Engagement und Fachwissen auf einem Blick.
Sachverständiger für Abbruch
Sachverständiger für Gefährdungsanalyse & Sanierungsfahrplan gemäß VDI 6023
Fachgutachter für Durchbruch
Einleitung Der am 6. August 2025 veröffentlichte Referentenentwurf zur Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen bringt wesentliche Neuerungen für die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) mit sich. Besonders relevant für angehende und tätige Immobiliensachverständige sind die Änderungen in § 9b und § 11c EStDV. Sie betreffen zentrale Aspekte der Immobilienbewertung: die Aufteilung des Gesamtkaufpreises sowie den Nachweis einer…
– Jetzt Impressum und Datenschutzerklärung aktualisieren!" Webseitenbetreiber in Deutschland müssen sich auf weitreichende rechtliche Änderungen einstellen. Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, und das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erhält eine neue Bezeichnung. Diese Veränderungen erfordern eine dringende Anpassung von Impressum und Datenschutzerklärungen auf Ihrer Webseite, um weiterhin rechtssicher agieren zu können. …
Der Tod des Alleingesellschafters und gleichzeitig alleinigen Geschäftsführers einer GmbH stellt eine besondere Herausforderung dar, sowohl für die Erben als auch für das Unternehmen selbst. In vielen Fällen sind die rechtlichen und organisatorischen Folgen nicht ausreichend vorbereitet, was zu schwerwiegenden Problemen führen kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fallstricke drohen und welche Maßnahmen Unternehmer…