Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen Der gerichtliche Sachverständige ist in seiner Haftung eingeschränkt. Damit zollt man der besonderen Stellung des Sachverständigen im Gerichtsverfahren Rechnung. Da der gerichtliche Sachverständige keinen Vertrag mit dem Gericht hat, sondern vielmehr ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis besteht, entfällt eine Haftung aus Vertrag. Auch der gerichtliche Gutachter kann jedoch für den Schaden haften,

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Welche Unterstützung kann ein Sachverständiger von seinem Auftraggeber erwarten

Welche Unterstützung kann ein Sachverständiger von seinem Auftraggeber erwarten Der Auftraggeber eines Sachverständigen unterliegt gemäß dem geltenden Werkvertragsrecht diversen Verpflichtungen zur Mitwirkung. Diese ist gerade im Sachverständigenwesen von besonderer Bedeutung, da der Sachverständige in vielen Fällen auf Aussagen, Pläne oder andere Unterlagen angewiesen ist, um sein Gutachten zu erstellen. Zu der vertraglich geschuldeten Mitwirkungspflicht gehört:

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