Häusliches Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer Die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Finanzamt und Steuerzahlern. Insbesondere bei „Nebenerwerbs“-Gewerbetreibenden führte die Abgrenzung bislang zu Schwierigkeiten, nachdem sie einen durch den Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz dort hatten. Die Finanzämter haben nur einen Teil der pauschalierten Höchstbeträge für das häusliche Arbeitszimmer anerkannt und dabei die Anteile des Einkommens

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