Abmahnungen bei Stellenausschreibungen vermeiden

In Deutschland dürfen Bewerber laut §1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Stellenanzeigen genderneutral zu gestalten.

Menschen, die genetisch keinem der beiden Geschlechter zuzuordnen sind, können seit Anfang des Jahres als „inter“ oder „divers“ im Personenstandregister geführt werden. Folglich muss das dritte Geschlecht nun auch in Stellenausschreibungen berücksichtigt werden.

Bisher genügte die Angabe „m/w“ in Stellenanzeigen – doch wie sollte eine Anzeige nun korrekt formuliert sein?

Dazu muss man wissen, dass eine Benachteiligung gemäß AGG bereits vorliegt, wenn das Geschlecht in der Stellenanzeige weggelassen wird. Daher ist es sinnvoll, die wichtigsten Kürzel zu kennen:

  • (m/w/d) steht für männlich/weiblich/divers
  • (m/w/i) steht für männlich/weiblich/intersexuell
  • (m/w/gn) steht für männlich/weiblich/geschlechtsneutral

Steht ein Unternehmen unter dem Verdacht der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, liegt die Beweislast beim Unternehmen selbst. Was kann man also als Arbeitgeber vorbeugend tun, um eine solche Situation zu vermeiden?

Die größte Herausforderung besteht wohl darin, eine gut lesbare Anzeige zu gestalten, gleichzeitig jedoch dem Gesetz Rechnung zu tragen. Auch wenn in der Linguistik die männliche Sprachform als allgemeine Form genutzt wird – ohne Geschlechtsrelevanz – ist es jedoch seit geraumer Zeit Standard, in Anzeigen hinter der Berufsbezeichnung (m/w) zu führen.

Tipp 1: immer eine der beiden Abkürzungsvarianten hinter der ausgeschriebenen Stelle einfügen. Also (m/w/d) oder (m/w/i)

Tipp 2: In einigen Fällen lassen sich auch genderneutrale Bezeichnungen zu finden, um eine bessere Lesbarkeit zu erreichen. So eignet sich zum Beispiel oft der Plural oder eine Umformulierung der Berufsbezeichnung: Statt Kaufmann oder Kauffrau besser Kaufleute / Statt Teamleiter oder Teamleiterin besser Teamleitung / Statt Assistent oder Assistentin besser Assistenz, u.s.w.

Sind Sie als Sachverständiger in der Situation, neue Mitarbeiter zu suchen, sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Durch Einfügen des Kürzels „m/w/d“ in der Stellenanzeige werden alle berücksichtigt und der Text der Anzeige sollte geschlechtsneutral formuliert werden.

Unabhängig jedoch von der gesetzlichen Regelung sind Sachlichkeit und Wertschätzung ohnehin die Grundlage für eine gute Kommunikation im Unternehmen und der Darstellung nach außen.

Nach oben scrollen