Handwerkliche / anwendungstechnische Problemstellungen hinsichtlich Nahtkantenabdichtungen (Verfugungen/thermische Verschweißung)

19. August 2016 Gisbert Jung 9 Min.
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Auch die Bodenbelaghersteller weisen in ihren Verlegeanleitungen/Empfehlungen auf diese Variante hin.

Die Notwendigkeit der Verschweißung oder Verfugung von elastischen Bodenbelägen ergibt sich in der Praxis insbesondere aus der Bodenbelagkonstruktion, den Anforderungen, sowie der Art der Nutzung.

Gemäß der Formulierung in der DIN 18 365, handelt es sich beim Verschweißen oder Verfugen von elastischen Bodenbelägen um „Besondere Leistungen“, welche ggf. gesondert zu vergüten sind.

Im Wohnbereich verlegte CV-Bodenbeläge, Design-Bodenbeläge, welche ebenfalls zu den elastischen Bodenbelägen gem. EN 649 – also PVC-Bodenbelägen gehören, wird häufiger auf eine Verschweißung verzichtet oder die Nahtkanten werden unter Einbringung eines entsprechenden Kaltschweißmittel verschlossen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Schließen der Nähte unter Verwendung eines Kaltschweißmittels in der Praxis genauso dicht und dauerhaft funktioniert, wie dies bei einer thermischen Verschweißung der Fall ist. Die so durchgeführte Nahtkantenschließung mit Kaltschweißmittel führt in der Regel zu weniger Beanstandungen, als bei der thermischen Verschweißung. Dies ist jedoch leider auch häufig in der handwerklichen Ausführung begründet.

Im Objekt jedoch, wird bei Bodenbelägen als Bahnen- und Fliesenware aus homogenem PVC- aber auch Linoleum- und Synthesekautschuk, gerade in Einsatzbereichen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, gewerblichen Bereichen – um hier nur einige Beispiele zu nennen – eine thermische Verschweißung bzw. Verfugung häufig gewünscht/gefordert bzw. ist diese unumgänglich (Anforderungen an die Hygiene, Feuchtreinigung unter Zusatz von Desinfektionsmitteln). Aus Sicht der Nutzung mit zu erwartenden Reinigungs- und Pflegemaßnahmen, macht eine Nahtkantenabdichtung auch Sinn.

Thermische Nahtkantenabdichtungen

Elastische Bodenbeläge sowohl in Bahnen, als auch in Fliesen werden angeboten und verlegt. In 80 % aller Bauvorhaben werden diese Bahnen oder Fliesenbeläge dann in den Naht-/Stoßkantenbereichen, durch den Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten, thermisch verschweißt bzw. verfugt. Hierfür werden von allen Herstellern farblich angepasste Schweißschnüre für PVC-Bodenbeläge mit einem Durchmesser von 4 mm und entsprechende Thermoschnüre oder Schmelzdrähte, für Linoleum- und Kautschuk-Beläge ebenfalls mit 4 mm Durchmesser, angeboten.Als Sonderanfertigung auch mit einem Durchmesser von 5 mm.

Die auf Fuge geschnittenen Bodenbelagbahnen, -Fliesen sind auf Fuge ca. b= 0,1 bis 0,3 mm zu legen- werden unter Verwendung einer Fugenfräse (elliptisches oder halbrundes Fräsblatt) oder unter Verwendung eines Handfugenghobels mit einer Fräs- bzw. Fugentiefe von 2/3 der Belagstärke, jedoch maximal 1,5 mm tief aufgefräßt/aufgehobelt. Die Fugenbreite wird durch das Fräsblatt mit 3,3 mm maximal 3,5 mm Breite vorgegeben, so dass später die 4 mm PVC-Schweißschnur, die Thermoschnur bei Linoleum bzw. der 4 mm Schmelzdraht bei Synthesekautschuk passgenau mit entsprechender Flankenhaftung und Auflage im unteren Drittel auf den Bodenbelag eingearbeitet werden kann.

Die Verschweißung sollte frühestens 24 Stunden nach dem Verkleben erfolgen. Die aufgefräßten Belagsfugen, werden nach notwendiger Säuberung mittels eines Industriestaubsaugers, unter Verwendung eines Handschweißgerätes oder eines Schweißautomaten, mit einer auf den Bodenbelag abgestimmten Schweißschnur bzw. Schmelzdraht/Thermoschnur, sowie der auf den Bodenbelag und der Schweiß-/Thermoschnur abgestimmten Temperatur, verschweißt oder verfugt.

Die Temperatureinstellung des Schweißgerätes ist nach Erfahrungswerten sehr unterschiedlich und vom Gerätetyp, sowie dem verlegten Bodenbelag abhängig. Sie sollte durch Probeschweißungen auf einem Restmaterial ermittelt werden.

Abstoßen der Schweißschnur

Unmittelbar nach dem Verschweißen, ist die noch temperierte Schweißschnur mit einem Viertelmondmesser und dem Schweißnahtschlitten grob abzustoßen. Erst wenn die Schweißnaht völlig abgekühlt ist, wird sie mit einem Viertelmondmesser auf dem Belag planeben abgestoßen. Ein zu frühes Abstoßen der Schweißschnur oder ein Abstoßen in einem Arbeitsgang führt meistens dazu, dass die Schweißschnur etwas aus dem Belag herausgehoben wird und nach dem Erkalten nach unten absackt.

Also im Prinzip alles ganz einfach !

Die handwerkliche Ausführung hinsichtlich der Nahtkantenabdichtung „Verfugung/thermische Verschweißung“ – Widerspruch zwischen Theorie und Praxis

Die in der Praxis erzielten Ergebnisse hinsichtlich der thermischen Nahtkantenabdichtung stehen jedoch in einem Widerspruch zu den theoretischen Erklärungen und Erläuterungen. Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung, dass das Ergebnis der gesamten Bodenbelagarbeiten bereits von den Untergrundmaßnahmen abhängt.

In diesem Fachbeitrag soll es um die allgemeine Ausführung von thermischen Nahtkantenabdichtungen gehen, unabhängig von der Art des elastischen Bodenbelages, bezogen auf die handwerkliche Ausführung.

Bereits im Rahmen der Untergrundmaßnahmen beginnen die Vorbereitungen für eine sach-, fachgerechte und optisch ansprechende Bodenbelagverlegung.

Es ist bei elastischen Bodenbelägen unstrittig, dass alle Untergrundkonstruktionen grundiert, in einem ausreichenden Maße mindestens d= 2 mm vollflächig gespachtelt werden, um einen ebenen und glatten, sowie saugfähigen Untergrund für die Bodenbelagarbeiten zu erreichen. Der so DIN gerechte ebene/glatte Untergrund führt dann selbstverständlich dazu, dass die thermische Nahtkantenabdichtung hinsichtlich der Fräs- und Schweißarbeiten, sowie das Abstoßen der Schweiß-, Schmelzschnur bzw. der Thermoschnur, leichter und somit ein gutes Ergebnis wahrscheinlicher wird.

Auch die Verklebung und der exakte Nahtkantenschnitt des Bodenbelages führen selbstverständlich zu einem besseren Ergebnis und sind somit von großer Bedeutung. Führt der Bodenleger die Verlegung sowie den Nahtkantenschnitt entsprechend der Normen, den Anwendungstechnischen Richtlinien der Belaghersteller, sowie dem Stand der Technik/ des Fachs aus, wird der Nahtkantenschnitt exakter und es kommt nicht zu Fehlfräsungen mit anschließender mehrfach Verschweißung. Auch die vielfach auftretenden Fehlschnitte entlang der Nahtkanten unterbleiben bei exakter Ausführung der Nahtkantenschnitte, wenn diese gemäß den Verlegeanweisungen der Belaghersteller, wie zu vor aufgeführt, hergestellt werden.

Die nachfolgenden Fotos zeigen deutlich, zu welchem Ergebnis Fehlschnitte, nicht nach den Verlegerichtlinien hergestellte Nahtkanten und Fehlfräsungen, bei der thermischen Nahtkantenabdichtung führen. Folgeschäden sind hier schon im erheblichen Umfang vorhanden, z.B. Nahtkantenabrisse, Hohllagen, Schmutzeinlagerungen in offenen Nahtkanten und in den Fehlschnitten. Erwartungshaltung des Bestellers „Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Werterhaltung“

In erheblichem Maße, werden wir Sachverständige, regelmäßig immer wieder zur Begutachtung von verlegten und verschweißten elastischen Bodenbelägen beauftragt. Die Erwartungshaltungen des Endverbrauchers stehen aufgrund einer sehr hohen Sensibilisierung in einem großen Widerspruch zu den praktischen Ausführungen des Bodenlegers/Handwerkers. In der Praxis sind diesbezüglich alle Kategorien von Beanstandungen/Mängelrügen vorzufinden, -„ unberechtigt“, „ verständlich“, oder „völlig nachvollziehbar“ und somit gerechtfertigt.

Hierbei werden zum Teil, siehe v. g. Fotos, elastische Bodenbeläge hinsichtlich der thermischen Verschweißung bzw. Verfugung vorgefunden, wo sich auch der Sachverständige die Frage stellt, ob hier erhebliche praktische Defizite des Bodenlegers vorliegen, oder ob sich die thermische Nahtkantenabdichtung in der Praxis schwieriger gestaltet, als wir dies allgemein wahr haben wollen.

Doppelt und dreifach aufgetragene Schweißschnüre, unsauber abgestoßene Oberflächen, Verbrennungen und Fugenöffnungen/ungenügende Flankenanhaftung, Fehlschnitte entlang der Nahtkanten gehören zu den Beeinträchtigungen und optischen Erscheinungen, welche durch den Besteller beklagt werden.

Es soll in diesem Fachartikel nicht darum gehen, grundsätzlich handwerkliche Leistungen der Bodenleger in Frage zu stellen. Beanstandungen des Endverbrauchers „sind ein Makel“. Vielmehr soll dieser Fachartikel darauf aufmerksam machen, dass sich in der Praxis offensichtlich die sprichwörtliche „Spreu vom Weizen“ trennt. Als Sachverständiger kann man sich bei der Betrachtung der Beanstandungen des Eindrucks nicht erwehren, dass immer mehr – „ungeübte“ Bodenleger / Subunternehmer“ über den Preis vom Auftragnehmer, Aufträge erhalten und dann in geringer fachlicher Qualität ausführen.

Seit geraumer Zeit, wird festgestellt, dass Aussagen und Erläuterung in Normen und Merkblättern durch Auftragnehmer für Erklärungen von Beanstandungen missbraucht werden. z.B. Fugenflankenabrisse in den Nahtkantenabdichtungen der thermisch verfugten Nähte während des Gebrauchs.

Im Zuge des Gebrauchs kommt es zu Dimensionsänderungen (die Beläge schrumpfen oder wachsen) welches auch im fachgerecht geklebten Zustand nicht auszuschließen ist. Hieraus resultieren Fugenbildungen entlang thermisch verschweißter bzw. thermisch verfugter Nähte elastischer Bodenbeläge (Kautschuk, Linoleum, PVC). Diese Abrisse resultieren jedoch nicht zwangsläufig auf einer handwerklichen Fehlleistung, sondern können in Folge vielfältiger Einwirkungen trotz einwandfreier Materialien und deren Verarbeitung entstehen.

Nahtabdichtungen müssen durch den Nutzer beobachtet und ggf. im Rahmen der Wartung nachgearbeitet werden. Gemäß BEB-Kommentar zur DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“, können Dimensionsänderungen des Bodenbelages durch Verschweißen bzw. thermischer Verfugung nicht verhindert werden. Diese ist technisch und fachlich vollkommen korrekt und nachvollziehbar. Mit diesem Hinweis, soll jedoch nicht dem Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten die Möglichkeit geben werden unsauber, mit Fehlern behaftete ausgeführte thermische Verschweißungen/Verfugungen, bei Bedarf mit einem vermeintlichen Schrumpfen des Bodenbelages zu begründen, um seine Mängelbeseitigungsverpflichtung ungeprüft abzulehnen.

Fazit Eine große Bedeutung bei der Verlegung/Verarbeitung von elastischen Bodenbelägen kommt der Ausführung der Nahtkanten zu. Erst durch saubere Nahtkantenausführungen und Installationen wie Schienen/Profile und Sockelleisten, werden optisch gestalterische Akzente gesetzt und somit die gesamte Wirkung des Bodenbelages unterstrichen. Der verlegte/geklebte Bodenbelag erfüllt optisch nicht die Ansprüche des Bestellers, wenn im Rahmen der Nahtkantenausführung erhebliche optische Beeinträchtigungen vorliegen.

Bei den Sachverständigen für Fußbodentechnik erhärtet sich der Eindruck, dass Nahtkantenabdichtungen in der Praxis nicht mit der notwendigen/erforderlichen Sorgfalt ausgeführt werden. Beanstandungen wegen optischer Beeinträchtigungen, aber auch sich herauslösende Schweißdrähte und Fugendrähte, sowie undichte Nahtkanten im Hinblick auf Hygiene und Reinigungs- und Pflegemaßnahmen sind die Folge.

Aufgrund der persönlich vorliegenden Praxiserfahrungen wird darauf hingewiesen, dass die thermische Nahtkantenabdichtung nach wie vor eine anspruchsvolle Tätigkeit des Bodenlegers ist. Aus den zuvor genannten Gründen kann nur empfohlen werden, dass diese Arbeiten durch geübte und sachkundige Mitarbeiter ausgeführt werden. Mit der Ausführung der Nahtkante steht und fällt häufig der Gesamteindruck der Bodenbelagverlegung. Gerade in anspruchsvollen Bereichen – wie in medizinischen Bereichen – Anforderungen an die Hygiene- mit gezielten Desinfektionsmaßnahmen (die Fußböden müssen feucht zu reinigen, zu desinfizieren, und flüssigkeitsdicht sein) ist auch die Funktionstauglichkeit der verlegten Bodenbeläge erst durch eine sorgfältig und fachgerecht ausgeführte Nahtkantenabdichtung gewährleistet.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Bodenbelagsarbeiten ausführenden Firmen nicht immer den gleichen Qualitätsstandard aufweisen. Auch werden die Bodenbelagsarbeiten häufig unter hohem Termin- und Zeitdruck und bei mangelnder/ungenügender Baufreiheit abverlangt und ausgeführt. Unabhängig davon wird jedoch die Ausführung der Nahtkantenabdichtungen hinsichtlich der Qualität immer im Verantwortungsbereich des Bodenlegers bzw. des Auftragnehmers bleiben.

Aus den zuvor genannten Gründen kann nur empfohlen werden, hier eine hohe fachliche Qualität hinsichtlich der Ausführung der Nahtkantenabdichtung sicherzustellen. Mit der Ausführung der Nahtkante steht und fällt häufig der Gesamteindruck der Bodenbelagverlegung.

Auch werden die Bodenbelagsarbeiten häufig unter hohem Termin- und Zeitdruck und bei mangelnder/ungenügender Baufreiheit abverlangt und ausgeführt. Unabhängig davon wird jedoch die Ausführung der Nahtkantenabdichtungen hinsichtlich der Qualität immer im Verantwortungsbereich des Bodenlegers bzw. des Auftragnehmers bleiben.