Neue EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Am 05.07.2016 trat die zuvor im EU Parlament verabschiedete „Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ in Kraft. Diese Regelung muß bis zum 05.07.2018 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die neue EU Richtlinie regelt was ein Geschäftsgeheimnis ist. Nach der Richtlinie handelt es sich hierbei um Informationen, die

  1. ) geheim sind,
  2. ) deshalb einen kommerziellen Wert aufweisen
  3. ) Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen des Geheimnisträgers sind.

Die Richtlinie regelt ebenfalls, welche Handlungen von Mitarbeitern als inhaltlich rechtmäßig oder rechtswidrig anzusehen sind oder ob sie einem Ausnahmetatbestand unterliegen.

Die neue Richtlinie bietet einen Schutz vor Know-how Diebstahl und zollt damit der zunehmenden Bedeutung von Informationen Rechnung. Gleichzeitig stellt die Richtlinie eine große Herausforderung für die Unternehmen dar. Nach der Richtlinie müssen die Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt werden. Ein solcher Schutz wird wohl nur durch eine umfassende Dokumentation und entsprechende Maßnahmen nachzuweisen sein. Erschwerend kommt hinzu, dass die von der Richtlinie geforderten „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ in der Richtlinie nicht näher spezifiziert werden. Es wird also nach Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes noch einige Jahre und manche höchstrichterliche Entscheidung erfordern, um Rechtssicherheit zu erlangen und den Unternehmen Leitlinien zu geben, welche angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen erforderlich sind.

Daneben müssen Unternehmen umfassend planen, welches Know-How es zu schützen gilt, welche Maßnahmen einen ausreichenden Schutz gewährleisten und wie ein entsprechendes Schutz-Konzept im Unternehmen umgesetzt werden kann. Insbesondere für den Bereich des elektronischen Schriftverkehrs und der elektronischen Datenhaltung ist dies eine besondere Herausforderung. Die Angriffe auf Behörden und Unternehmen haben gezeigt, wie anfällig Datensysteme immer noch sind und welchen Schaden ein Ausfall der IT zwischenzeitlich verursachen kann. Dies wird nicht zuletzt große Anforderungen an die technische IT-Sicherheit stellen, aber auch eine stärkere Sensibilisierung der Mitarbeiter in allen Unternehmensteilen erfordern.

Link zur neuen EU-Richtlinie: RICHTLINIE (EU) 2016/943 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

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