Was macht ein Datenschutzbeauftragter

In § 4g BDSG werden die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten explizit geregelt. Die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht darin, die gesetzlichen Regelungen und deren Einhaltung, die im Bundesdatenschutzgesetzt BDSG festgelegt sind, kontinuierlich zu überprüfen und zu überwachen.

Der Beauftragte hat insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme oder -methoden, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu kontrollieren und auf eine gesetzeskonforme Umsetzung hinzuwirken. Damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, muss der Datenschutzbeauftragte von verantwortlicher Stelle über jegliche Vorhaben und Änderungen unverzüglich unterrichtet werden. Somit ist der Beauftragte dem Leiter des Unternehmens in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter direkt zu unterstellen.

Im Gegenzug muss der Datenschutzbeauftragte jeder Person, die Zugriff auf personenbezogen Daten im Unternehmen hat, eine Übersicht über entsprechende Regelungen oder Änderungen im Datenschutz verfügbar zu machen.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen können auch beispielsweise in Tarifverträgen weitere Bestimmungen zur Funktion des Datenschutzbeauftragten hinzukommen. Für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten kommen auch die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes in Betracht, die für den Betriebsrat teilweise sehr weitgehende Mitbestimmungsrechte vorsehen.

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