Anerkennung von Sachverständigen

Verschiedene Arten der Anerkennung

Im Schadensfall ist es entscheidend, schnell den richtigen Sachverständigen zu finden.

Wie jedoch qualifizierte von unqualifizierten Sachverständigen unterscheiden?
Woher wissen, was bei der Auswahl wirklich wichtig ist?

Mit dieser kurzen Übersicht helfen wir Ihnen aus dem Dschungel an anerkannten, zertifizierten und bestellten Sachverständigen den richtigen zu finden.

Da es für Sachverständige kein staatlich geregeltes Berufsbild gibt, kann man professionelle Sachverständige nur über die Qualifizierungsorganisation unterscheiden. Jeder Sachverständige muss über eine überdurchschnittliche Qualifikation sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Die Sachverständigen lassen sich grob in fünf verschiedene Gruppen einordnen.

  1. Staatlich /amtlich anerkannte Sachverständige
  2. Zertifizierte Sachverständige
  3. Öffentlich bestellte Sachverständige
  4. Verbandsanerkannte Sachverständige und
  5. Sonstige Sachverständige

 

 

1. Staatlich oder amtlich anerkannte Sachverständige

werden in bestimmten Fachbereichen (z.B. im baulichen Brandschutz) von zuständigen Landesbehörden ernannt. Sie übernehmen, wie auch die amtlich anerkannten Sachverständigen, hoheitliche Aufgaben, die meist die Wahrung der allgemeinen Sicherheit zum Ziel haben. Diese Art von Sachverständigen gibt es jedoch nur in einigen wenigen sicherheitsrelevanten Bereichen.

2. Zertifizierte Sachverständige

sind Sachverständige, die von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß ISO/IEC 17024 zertifiziert wurden. Hierbei handelt es sich um die einzige Art der internationalen Anerkennung. Die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle, deren kontinuierliche Überwachung durch eine anerkannte Akkreditierungsstelle, sowie die regelmäßige Überwachung der zertifizierten Personen und Prüfer, macht die Zertifizierung einzigartig. Bei Experten, wie Dr. Hans Otto Sprengnetter, gilt sie als weitreichender als die öffentliche Bestellung (Quelle: Das Grundeigentum Nr. 21/2011 Öffentliche Bestellung versus Zertifizierung nach ISO/IEC 17024).

Daneben wird die “Zertifizierung” als gesetzlich nicht geschützter Begriff auch von Anbietern verwendet, welche keine oder nur geringe Anforderungen an die zu zertifizierenden Personen stellen. Insofern ein Sachverständiger mit einer bestimmten “Zertifizierung” wirbt, sollte der Wert derselben daher immer genau überprüft werden. Ein Sachverständiger, der ein Zertifikat vorweisen kann ist noch lange kein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger. Ebenfalls sollte eine Zertifizierung, die durch eine nicht akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgesprochen wurde, kritisch untersucht werden.

3. Die öffentliche Bestellung

nach § 36 GewO ist in Deutschland einzigartig. Zuständig für die Bestellung sind die Kammerorganisationen, die weitgehend autark über die Prüfungsmodalitäten entscheiden. Eine Überwachung der Kammern, der Prüfer oder der Prüfverfahren erfolgt nicht von externer Stelle. Eine regelmäßige Überwachung der Sachverständigen findet nur teilweise statt. Daher hat die EU 2009 durch die Implementierung der DIN EN ISO /IEC 17024 dem Monopol der Kammern ein Ende bereitet. Bis heute ist die öffentliche Bestellung jedoch immer noch die in Deutschland bekannteste Art der Qualifizierung.

4. Verbandsanerkannte Sachverständige

werden über einen Berufsverband ernannt. Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich und in den seltensten Fällen Dritten gegenüber transparent. Hier ist es wichtig die Stellung des Verbands sowie die vom Verband durchgeführten Überprüfungen der Qualifikation, der Sachkunde und der Berufserfahrung zu prüfen. Geprüfte Sachverständige müssen über ihre Qualifikation eine Prüfung abgelegt haben, die auf ein ausreichendes Maß an Fachwissen schließen lässt.

5. Sonstige Sachverständige

sind meist sogenannte freie Sachverständige, die ohne Überprüfung und ohne spezielle Qualifizierungsmaßnahmen ihre Qualifikation nutzen, um Sachverständigengutachten zu erstellen. Da diese Sachverständigen keinerlei Regularien (Verhaltensregeln) und keiner Überprüfung unterliegen, ist es schwierig die Qualifikation und die Arbeitsweise zu beurteilen. Bei Meinungsverschiedenheiten gibt es keine Hilfestellung und keine offizielle Beschwerdestelle.