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Veröffentlicht am
7. Oktober 2024
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Wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber:TMG wird zum DDG und TTDSG umbenannt

– Jetzt Impressum und Datenschutzerklärung aktualisieren!“

 

Webseitenbetreiber in Deutschland müssen sich auf weitreichende rechtliche Änderungen einstellen. Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, und das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erhält eine neue Bezeichnung. Diese Veränderungen erfordern eine dringende Anpassung von Impressum und Datenschutzerklärungen auf Ihrer Webseite, um weiterhin rechtssicher agieren zu können.

 

  • Das TMG wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
  • Das TTDSG erhält eine neue Bezeichnung – Änderungen auch in der Datenschutzerklärung erforderlich.
  • Dringende Anpassungen von Impressum und Datenschutzerklärung notwendig, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
  • Webseitenbetreiber sollten rechtzeitig juristische Beratung oder einen Generator zur Anpassung der rechtlichen Texte nutzen.

 

 

Hintergrund: Was ändert sich?

Das Telemediengesetz (TMG), das seit 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste in Deutschland regelt, wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Diese Anpassung dient vor allem der Harmonisierung des deutschen Rechts mit den EU-Vorgaben der Digital Services Act (DSA). Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten von Plattformbetreibern klarer zu regeln und die Rechte der Nutzer zu stärken.
Zusätzlich wird das TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz), das erst 2021 in Kraft trat, eine neue Bezeichnung erhalten. Beide Gesetzesänderungen betreffen Webseitenbetreiber direkt und erfordern zeitnahe Anpassungen der rechtlichen Texte auf den Webseiten.

 

 

Was bedeutet das für Webseitenbetreiber?

Betreiber von Webseiten, Online-Shops oder Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre rechtlichen Hinweise den neuen Vorschriften entsprechen. Besonders wichtig ist dabei die Aktualisierung von:

  • Impressum: Das Telemediengesetz (TMG) wird im Impressum vieler Webseiten genannt. Hier muss der Verweis auf das TMG durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt werden.
  • Datenschutzerklärung: Auch die Datenschutzerklärung muss überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, da das TTDSG in seiner neuen Form ebenfalls Anpassungen erfordert.

 

 

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Wer diese Änderungen nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen und hohe Bußgelder. Webseitenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Seite rechtssicher zu gestalten, was auch eine korrekte Nennung der anwendbaren Rechtsvorschriften im Impressum und der Datenschutzerklärung umfasst.

  • Abmahnungen: Fehlerhafte Angaben können von Mitbewerbern, Verbraucherverbänden oder Abmahnanwälten abgemahnt werden.
  • Bußgelder: Die Datenschutzbehörden haben die Möglichkeit, bei Verstößen gegen das TTDSG Bußgelder zu verhängen, die empfindlich ausfallen können.

 

 

Wie können Sie Ihre Webseite rechtssicher gestalten?

Um Ihre Webseite an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Impressum anpassen: Ersetzen Sie den Verweis auf das TMG durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Achten Sie dabei darauf, die neue Gesetzgebung korrekt zu integrieren.
  • Datenschutzerklärung prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Änderungen des TTDSG in Ihrer Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Nutzen Sie idealerweise einen spezialisierten Datenschutzerklärungs-Generator oder konsultieren Sie einen Rechtsanwalt.
  • Cookie-Banner aktualisieren: Das TTDSG betrifft auch den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien. Überprüfen Sie, ob Ihr Cookie-Banner den aktuellen Anforderungen entspricht.

 

 

Tipps zur Umsetzung

  • Automatische Updates nutzen: Falls Sie einen Impressum- oder Datenschutzerklärungsgenerator verwenden, stellen Sie sicher, dass dieser regelmäßig auf aktuelle Rechtsänderungen hin überprüft und aktualisiert wird.
  • Juristische Beratung einholen: Für Betreiber von Online-Shops oder Webseiten mit besonders sensiblen Daten kann eine individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll sein.
  • Rechtliche Entwicklungen verfolgen: Das Gesetzesumfeld für digitale Dienste entwickelt sich ständig weiter. Bleiben Sie informiert, um zukünftige Änderungen frühzeitig umsetzen zu können.

 

 

Fazit

Die Umstellung von TMG auf das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die Umbenennung des TTDSG erfordern zeitnahe Anpassungen an Ihrer Webseite. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Prüfen Sie daher umgehend Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Verpassen Sie nicht, die Aktualisierungen vorzunehmen, um rechtssicher und konform mit den neuen Vorschriften des EU-Digital Services Act zu agieren!

 

 

 

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