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Startseite » Wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber:TMG wird zum DDG und TTDSG umbenannt
– Jetzt Impressum und Datenschutzerklärung aktualisieren!“
Webseitenbetreiber in Deutschland müssen sich auf weitreichende rechtliche Änderungen einstellen. Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, und das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erhält eine neue Bezeichnung. Diese Veränderungen erfordern eine dringende Anpassung von Impressum und Datenschutzerklärungen auf Ihrer Webseite, um weiterhin rechtssicher agieren zu können.
Hintergrund: Was ändert sich?
Das Telemediengesetz (TMG), das seit 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste in Deutschland regelt, wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Diese Anpassung dient vor allem der Harmonisierung des deutschen Rechts mit den EU-Vorgaben der Digital Services Act (DSA). Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten von Plattformbetreibern klarer zu regeln und die Rechte der Nutzer zu stärken.Zusätzlich wird das TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz), das erst 2021 in Kraft trat, eine neue Bezeichnung erhalten. Beide Gesetzesänderungen betreffen Webseitenbetreiber direkt und erfordern zeitnahe Anpassungen der rechtlichen Texte auf den Webseiten.
Was bedeutet das für Webseitenbetreiber?
Betreiber von Webseiten, Online-Shops oder Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre rechtlichen Hinweise den neuen Vorschriften entsprechen. Besonders wichtig ist dabei die Aktualisierung von:
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Wer diese Änderungen nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen und hohe Bußgelder. Webseitenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Seite rechtssicher zu gestalten, was auch eine korrekte Nennung der anwendbaren Rechtsvorschriften im Impressum und der Datenschutzerklärung umfasst.
Wie können Sie Ihre Webseite rechtssicher gestalten?
Um Ihre Webseite an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Tipps zur Umsetzung
Fazit
Die Umstellung von TMG auf das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die Umbenennung des TTDSG erfordern zeitnahe Anpassungen an Ihrer Webseite. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Prüfen Sie daher umgehend Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.Verpassen Sie nicht, die Aktualisierungen vorzunehmen, um rechtssicher und konform mit den neuen Vorschriften des EU-Digital Services Act zu agieren!
18. August 2025
5. August 2024
21. Juni 2024