Was ist ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

Der Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen ist eine durch die Geschäftsleitung bestellte Person, die als Angestellter im Unternehmen Unfälle, berufsbedingte Krankheiten oder arbeitsbedingte Gefahren verhindern soll. Zum Tragen kommt diese Funktion in Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigten. Eine entsprechende gesetzliche Verankerung findet man im Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Aufgrund seiner Fach- und Sachkenntnis hat der Sicherheitsbeauftragte in seinem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen zu überprüfen. Im Falle des Sicherheitsbeauftragten kann man auch von einem Mitarbeiter mit „Vorbildfunktion“ sprechen, der seinen Kollegen ein sicherheitsgerechtes Verhalten „vorspielt“.

Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen ist ausschließlich ehrenamtlich, die Entlohnung wird mit dem Gehalt in seiner eigentlichen Funktion abgegolten. In keinem Fall ist seine Funktion mit der einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der eines Betriebsarztes zu vergleichen.
Um den optimalen Sicherheitsaspekt in einem Unternehmen zu gewährleisten, können Vorgesetzte nicht als Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden.

Der Beauftragte für Sicherheit kann sich bei der für das Unternehmen zuständigen Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft in der Regel kostenlos aus- und fortbilden lassen. Die Berufsgenossenschaft stellt auch kostenlose Informationsmaterialien zur Verfügung, um den Sicherheitsbeauftragten bei seiner Tätigkeit im Unternehmen zu unterstützen.

Zum Tragen kommt dieses Gesetz nur in größeren Sachverständigenbüros mit mehr als 20 Mitarbeitern. Dennoch sollte auch jedes kleinere Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten haben, der für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist und Mitarbeiter hierfür sensibilisiert. Manchmal reicht bereits ein falsch verlegtes Computerkabel, um gravierende Unfälle zu verursachen.

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