Ihr Recht - Falsche Bewertungen

Bewertungsportale erfreuen sich bei Internetnutzern großer Beliebtheit. Bei der Suche nach einer Dienstleistung oder einem Spezialisten können die Erfahrungen anderer Menschen hilfreich sein.

Doch was tun, wenn die Bewertung nicht der Wahrheit entspricht oder gar frei erfunden ist. Wer haftet und wie kann man sich dagegen wehren?

2018 wurden zwei Urteile gefällt, die die Verantwortlichkeiten klären. So entschied das Landgericht Braunschweig in einem Urteil vom 28.11.2018, dass ein Bewertungsprotal die Aussagen im Zweifelsfall prüfen muss. Im genannten Fall klagte ein Arzt gegen eine negative Bewertung und verlangte die Löschung, da die Person nie bei ihm in Behandlung gewesen war. Das Portal weigerte sich, die anonyme Bewertung zu löschen.

Das Gericht entschied, dass das Portal haftbar sei. Da die Bewertung anonym veröffentlicht wurde, habe das Bewertungsportal im Zweifelsfall die Pflicht, den Wahrheitsgehalt der Bewertung zu prüfen und nachweislich falsche Bewertungen zu entfernen.

Ein weiteres Urteil vom 13.11.2018, diesmal durch das Oberlandesgericht München gefällt, weist darauf hin, dass Bewertungen nicht falsch dargestellt werden dürfen oder einen falschen Eindruck vermitteln dürfen.

Grundsätzlich gilt, dass unwahre Behauptungen nichts in einer Bewertung zu suchen haben und juristisch angreifbar sind. Ebenso darf die persönlich geäußerte Meinung nicht beleidigend sein.

Sollten Sie in einem Bewertungsportal falsch oder gar verleumderisch bewertet werden, schalten Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht ein und gehen Sie dagegen vor. Die aktuelle Rechtsprechung macht es uns möglich, dass gute Chancen bestehen gegen diese Art der Wettbewerbsverzerrung vorzugehen und eine Löschung zu erwirken.

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