Qualifizierungschancengesetz 2019

Am 01.01.2019 ist das neue Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten.

Auf diesem Weg sollen die Folgen des Strukturwandels, wie zum Beispiel das Wegfallen von Arbeitsplätzen, abgemildert werden. Nur durch Umdenken, Flexibilität und das Verbessern von Kompetenzen können die Herausforderungen gemeistert werden.
In vielen Berufszweigen herrscht Fachkräftemangel oder die Notwendigkeit neuer Qualifizierungen auf Grund der Digitalisierung.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales sieht hier auch die Notwendigkeit einer Anpassung des Leistungsumfangs der Bundesagentur für Arbeit. Denn Weiterbildung verbessert die Kompetenzen und somit auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt – nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Arbeitnehmer.

Das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ umfasst in der Hauptsache folgende Maßnahmen:

  • Eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
    Im Detail bedeutet dies die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6% des Bruttolohns. Bis zum Jahr 2022 soll eine weitere Senkung auf 2,5% stattfinden
  • Eine verstärkte Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung
    Die Beratungspflichten der Arbeitsagenturen gegenüber Arbeitnehmern werden ausgeweitet, um die Beschäftigungsfähigkeit und die Perspektiven im sich wandelnden Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso haben Arbeitgeber Anspruch auf Beratung zum Thema Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten.
  • Eine Erweiterung der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Arbeitssuchende
    Die Förderung von Weiterbildungskosten kann zukünftig auch von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, unabhängig von Qualifikation, Alter oder Größe des Unternehmens. Die Bedingungen für die Förderungen lauten wie folgt:
    – Die Weiterbildung muss durch einen zugelassenen Träger erfolgen
     – Sie darf nicht im eigenen Betrieb stattfinden
     – Sie muss mindestens vier Wochen dauern
     – Der Berufsabschluss muss mindestens vier Jahre zurück liegen
     – Es darf in den letzten vier Jahren keine öffentlich geförderte Weiterbildung genutzt worden sein

    Die Förderung arbeitsloser Arbeitnehmer/innen erfolgt unter der Prämisse, dass die Weiterbildung die Kompetenzen verbessert und so die Chancen auf eine Beschäftigung erhöht werden.

Ziel ist es, die Weiterbildung in Berufen mit Fachkräftemangel zu fördern und Arbeitnehmer zu unterstützen, deren Berufsbild sich auf Grund der Digitalisierung verändert.

Der Wegfall von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel wird durch die Entstehung neuer Arbeitsplätze aufgefangen werden, verlangt jedoch Umdenken und Flexibilität, sowohl von staatlicher Seite als auch von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil äußerte sich in seiner Pressemitteilung zum Qualifizierungschancengesetz: „Ich will, dass die Bundesagentur für Arbeit zukünftig auch eine Agentur für Arbeit und Qualifizierung ist.“

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