DSGVO: 5.000 Euro Bußgeld wegen fehlendem Vertrag zur Auftragsverarbeitung

DSGVO: 5.000 Euro Bußgeld wegen fehlendem Vertrag zur Auftragsverarbeitung Eine hamburger Firma hat nach Ansicht der Datenschutzbehörde gegen die Datenschutzverordnung verstoßen. Belangt wurde die Firma wegen eines fehlenden Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Der Bußgeldbescheid beruft sich auf Art. 83 Abs. 4 DSGVO und beläuft sich auf 5.000 Euro. Das Vorspiel Im Mai 2018 stellte das Unternehmen

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